Gastmeldeschein

Meldepflicht für Beherbergung von Gästen gegen Entgelt

Sie haben sich entschieden der Meldepflicht von Gästen über das Portal «ZUGLOGIN» nachzukommen - vielen Dank!

Die Zuger Polizei erhebt die Personalien von Gästen, welche gegen Entgelt beherbergt werden durch Entgegennahme der Meldescheine oder die elektronische Übermittlung durch die Gastgeber. Solche Daten werden aus kriminalpolizeilichen Gründen in den Fahndungssystemen abgeklärt. Die gesetzlichen Grundlagen dazu sind im Gastgewerbegesetz des Kantons Zug (BGS 943.11, §16) und der Verordnung über Datenbearbeitungssysteme für die Polizei (BGS 512.15, §11) geregelt.

Wer gegen Entgelt Gäste beherbergt muss von jedem Gast bei dessen Ankunft einen Meldeschein ausfüllen lassen. Meldescheine sind der Polizei abzugeben oder die Daten sind elektronisch zu übermitteln. Diese Bestimmung gilt für sämtliche Gastgeber im Kanton Zug. Dazu zählen auch über Plattformen wie www.airbnb.ch, www.bnb.ch, www.couchsurfing.com, www.housetrip.com, usw. vermittelte Angebote.

Meldescheine sind wahrheitsgetreu auszufüllen. Sie müssen umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle abgegeben oder über dieses Portal elektronisch erfasst werden. Zuwiderhandlungen werden mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken nach dem Übertretungsstrafgesetz (ÜStG, BGS 312.1) geahndet.

Für die elektronische Erfassung und Übermittlung von Gastmeldescheinen des Kantons Zug und den Gemeinden, benötigen Sie ein Benutzerkonto auf «ZUGLOGIN». Das Benutzerkonto ist kostenlos. Weitere Infos finden Sie unter: www.benutzerkonto.ch